Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jackys-Hundesalon Schenkenzell Stand 2020

1.

Jackys-Hundesalon übernimmt, nach Absprache mit dem Tierhalter, die vorab besprochenen Dienstleistungen. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf die benötigte Zeit der Pflege.

2.

Der Auftraggeber haftet mittels Haftpflichtversicherung des Hundes, für Schäden im Salon und bei Verletzungen des Hundefriseurs durch sein Tier.

3.

Die Haftung von Jackys-Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

4.

Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen, oder Verlust des Tieres ( plötzlicher Tod, Entlaufen usw.) wird keine Entschädigung durch Jackys-Hundesalon gewährt.

5.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum plötzlich erkranken oder sich verletzen, wird es einem Tierarzt vorgestellt. Jackys-Hundesalon behält sich vor, den nächst erreichbaren Tierarzt oder eine Tierklinik in unmittelbarer Nähe aufzusuchen. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem Tierhalter keine Einigung ausgehandelt. Die entstehenden Kosten übernimmt der Tierhalter.

6.

Das Tier ist unmittelbar bei Abholung oder am Ende der Tätigkeit des Hundefriseurs auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

7.

Jackys-Hundesalon übernimmt keine Haftung bei kundenspezifischen Hundehaarschnitten sowie Behandlungen, wenn diese nicht dem FCI Standard entsprechen. Vor Beginn der Behandlung wird der Tierhalter über die anzuwendende Arbeitsmethode informiert.